Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Wertermittlungen, unabhängig, Immobilien, Gebäudewert, Verkehrswert, Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert, Berichte, Beratungen, Privatgutachten, Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag, Seminare, Beratende Ingenieure, Baucontrolling, baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle, Mängel, DIN-Vorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik, Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater, Energieberatungen, Energieeffizienz, Ingenieure, Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude, Wohnungsbau, Hotele, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus, Altenwohnheime, Kindergarten

Seitenanfang

Domoconsult®  Ingenieurgesellschaft mbH


Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Wertermittlungen, unabhängig, Immobilien, Gebäudewert, Verkehrswert, Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert, Berichte, Beratungen, Privatgutachten, Versicherungen, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Technische Abnahme, EnEV, Fitz, Zdrallek, Vortrag, Seminare, Beratende Ingenieure, Baucontrolling, baubegleitende Qualitätskontrolle, Baucontroller, Schaden, Schadenfälle, Mängel, DIN-Vorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik, Kostenkontrolle, Beweisverfahren, Gewährleistung, außergerichtliche Beweissicherung, Energieausweise, Energiepass, Energieberater, Energieberatungen, Energieeffizienz, Ingenieure, Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Bauüberwachung, Energieeinsparung, Fachingenieure, Haustechnik, Bürogebäude, Wohnungsbau, Hotele, Industriebau, Kommunen, Krankenhaus, Altenwohnheime, Kindergarten

 

unabhängige Sachverständige und Gutachter


 

 

  Wertermittlungsgutachten  
 
 
 

Immer dann, wenn es darum geht, in eine Immobilie zu investieren oder wenn Entscheidungen über oder rund um Immobilien anstehen, ist die Frage zu klären, ob die anstehende Investition angemessen bzw. sinnvoll ist oder wie sich geplante Veränderungen auf den Wert der Immobilie auswirken.

Egal in welcher Position Sie sich befinden (Käufer, Verkäufer, Erbe, Begünstigter, Investor), die Gewissheit über die tatsächlichen Wertverhältnisse einer Immobilie ist in jeder Verhandlung und jeder Investitionsüberlegung rund um Immobilien eine wesentliche Information und stärkt Ihre Position als Verhandlungspartner.


 
  Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit können Wertermittlungen  
 

für unbebaute und bebaute Grundstücke

 

 
 

für Versicherungen den Versicherungswert der Gebäude  
 




 

für Banken und Sparkassen der Beleihungswert von Gebäuden und Grundstücken

mit den einschlägigen Verfahren nach der Wertermittlungsverordnung sowie den Wertermittlungsrichtlinien erstellt werden

 
 

Fundierte Wertermittlungen von Immobilien basieren auf den Richtlinien des Baugesetzbuches (BauBG), auf der Wertermittlungsverordnung (WertV) und auf der Wertermittlungsrichtlinie (WertR).
Im Baugesetzbuch wird der Verkehrswert  (siehe § 194 BauGB)
definiert, die WertV enthält allgemeine Regeln und Ausführungsbestimmungen und die Wertermittlungsrichtlinie (WertR) enthält Anweisungen zur Ausführung  der Bewertung von Immobilien.


 
 

Der Gutachter kann den Grundstücks- und/oder Gebäudewert - also den sog. Verkehrswert - nach drei Verfahren ermitteln:

 
 

Vergleichswert  
 

Ertragswert  
 

Sachwert  
 

Ein qualifizierter Gutachter hat ein Gespür dafür herauszufinden, was hinter einer ziemlich neu aussehenden Paneelverkleidung verborgen sein mag. Er darf aber in einem Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Hauses nicht soweit gehen und etwa die Außenwand eines Hauses aufschlagen, um festzustellen, wie die Fassade gedämmt worden ist. Er darf auch keine Luftproben ziehen, um analysieren zu lassen, ob die Raumluft Schadstoff belastet ist. Das wird er theoretisch durchaus können, aber dafür hat er keinen Auftrag und dafür wird er auch innerhalb seiner Gutachtertätigkeit nicht bezahlt. Stellt er fest - auch nur verdachtsweise - dass ein merkwürdiger Geruch auf Schimmelbefall schließen lässt (und Gutachter haben eine feine Nase!), wird er mit dem Auftraggeber darüber sprechen, ob nicht die Luft nach Schimmelsporen untersucht werden soll. Hier käme dann ein weiterer Gutachter ins Gespräch. Ähnliches gilt, wenn der Dachstuhl verwurmt ist. Hier müsste ein weiterer Fachgutachter entscheiden, ob der Holzbock ("Holzwurm") noch aktiv ist, ob der Dachstuhl saniert werden kann oder muss usw.,

Fazit: bei einem Verkehrswertgutachten kann der Gutachter nur das beurteilen, was er sieht und erkennt.


 
  Vergleichswert:  
  Das so genannte Vergleichswertverfahren kommt dem Marktwert einer Immobilie am nächsten. Der Wert der zu schätzenden Liegenschaft wird durch Preisvergleich ermittelt, in dem mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Objekte verglichen wird. Beeinflussende Kriterien sind: Lage, bauliche Nutzung, Größe und Alter der Objekte. Qualitative Unterschiede zwischen den Vergleichsobjekten müssen hierbei wert beeinflussend berücksichtigt werden.
 
   
 

Ertragswert:

 
  Dieses Verfahren stützt sich auf die Ermittlung der Erträge (Rendite, Mieten) einer Liegenschaft. Basis der Wertermittlung sind der Bodenwert und die nachhaltig erzielbaren (Netto) Einnahmen. Das Ertragswertverfahren eignet sich sehr gut zur Bewertung von Mehrfamilienhäusern, Geschäftsgebäuden oder gewerblichen Liegenschaften. Bei der Wertermittlung sollten aber nicht ausschließlich “nachhaltig erzielbare Erträge” eine Rolle spielen: Hier ist auch das Potenzial einer Immobilie, wie Mietsteigerungsmöglichkeiten, zusätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks oder effizientere Flächenausnutzung der Vermietungsflächen von Bedeutung.
Für die Bewertung selbst genutzter Immobilien oder unbebauter Grundstücke ist dieses Verfahren nicht geeignet.

 
   
 

Sachwert:

 
  Das Schwertverfahren ermittelt den Wiederherstellungswert einer Immobilie einschließlich des Bodenwertes. Hierbei werden Faktoren, wie technische und wirtschaftliche Wertminderung des Gebäudes (Alter, Bauschäden, Mängel) negativ und wirtschaftliche Werterhöhungen positiv berücksichtigt.
Das Sachwertverfahren kann zum Beispiel bei der Bewertung selbst genutzten Einfamilienhäusern angewandt werden, wobei hier eher Kriterien wie Lage und Ausstattung zur Anwendung kommen.
In der Wertermittlungspraxis spielt dieses Verfahren eine untergeordnete Rolle.